Informationen zur Budget-Planung und Finanzierung 

Ihr Budget fest im Blick: Bestattungskosten in der Übersicht

Welche Kosten im Falle eines Trauerfalls auf Sie zukommen, ist von vielen Faktoren abhängig, zum Beispiel Ihren persönlichen Wünschen. Bevor wir also Pauschalpreise nennen, sprechen wir zunächst ausführlich mit Ihnen über Ihre Vorstellungen. Sind wir uns einig geworden, dann erhalten Sie eine Kostenaufstellung anhand der unterzeichneten Auftragskopie von uns. Unterteilt werden können die Kosten jedoch grundsätzlich in:

  • Unsere Bestattungsleistungen: z.B. Sarg, Urne, Formalitäten / Abmeldung

  • Öffentliche und kirchliche Gebühren: z.B Grabstellengebühren, Benutzungsgebühr Feierhalle oder Kirche

  • Fremdleistungen: z.B. Floristen, Redner, Musiker, Kaffeetafel und Schaltung der Traueranzeige

1. Bestattungsleistungen 

Diese Kosten entstehen in der Regel unabhängig von der Bestattungsart. Dazu gehören: 

  • Abholung und Überführung des oder der Verstorbenen (der Preis steigt bei großen Entfernungen) 
  • Aufbahrung und hygienische Versorgung des/der Verstorbenen
  • Sarg oder Urne (je nach Bestattungsart)
  • Dokumentation, Formalitäten und Grundgebühr für die Organisation

Unsere Festpreisangebote bündeln Basisleistungen für Sie transparent und übersichtlich.  

2. Gebühren

Bei einer Bestattung fallen verschiedene kirchliche und öffentliche Gebühren an, darunter: 

  • Friedhofsgebühren für Grabnutzung, Grabpflege, Öffnungs- und Schließungsgebühren. Besonders bei Erdbestattungen und Wahlgräbern sind diese Kosten nicht zu vernachlässigen. Anonyme Gräber oder Urnenwände sind deutlich günstiger.
  • Kirchliche Gebühren sind abhängig von Konfession und Region. 
  • Krematoriumsgebühren
  • Standesamtliche Gebühren für Sterbeurkunde, Leichenschau (normalerweise unter 100 €) 

 

3. Fremdleistungen

Hier geht es um individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Viele dieser Leistungen sind optional und Sie können hier überlegen, was Ihnen und den Angehörigen besonders wichtig ist. Der Grabstein und eine aufwendigere Feier in gemieteten externen Räumen sind die größten Kostenfaktoren. 

  • Blumenschmuck
  • Trauerfeier inkl. Bewirtung
  • Trauerdrucksachen wie Dankeskarten und Traueranzeige
  • Grabstein und Grabgestaltung 

4. Oft übersehene Kosten

Auch die Organisation außerhalb der eigentlichen Bestattung kann mit Kosten verbunden sein, die einkalkuliert werden müssen und in der chaotischen Zeit oft leicht übersehen werden. 

  • Nachlassregelung: Bei komplexen Erbfällen können erhebliche Kosten für Testamentseröffnung, Erbschaftssteuer, Nachlassgericht entstehen. 
  • Reisekosten von anreisenden Angehörigen 
  • Digitaler Nachlass (eher ein zusätzlicher Zeitaufwand als ein Kostenfaktor) 
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Wir sind jederzeit für Sie da. 

Wir sprechen gerne mit Ihnen über Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche und helfen Ihnen, die Kosten realistisch zu kalkulieren. 

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Häufige Fragen zu Bestattungskosten

Wie sieht ein Vergleich der Bestattungskosten nach Bestattungsart aus?

Am günstigsten sind Bestattungsformen ohne gepflegtes Grab und individuelle Trauerfeiern. Die anonyme Beisetzung verzichtet auf Grabstein und Trauerfeier, was sie zur preiswertesten Option macht. Auch die Baum-/Waldbestattung bleibt kostengünstig, da die Urne unter einem Gemeinschaftsbaum beigesetzt wird und keine Grabpflege anfällt.

Im mittleren Preissegment liegen Feuerbestattungen mit Urnenbeisetzung sowie Seebestattungen. Bei der Urnenbeisetzung ist die Grabgestaltung flexibel und verursacht wenige Pflegekosten. Bei der Seebestattung müssen zusätzliche Ausgaben für die seemännische Beisetzung einberechnet werden. Dafür entfallen hier die langfristigen Grabgebühren.

Preislich darüber liegen Erdbestattungen mit Sarg, da hier Grabnutzungsgebühren, Pflegeaufwand und der Sarg selbst in den Kosten einberechnet werden müssen. 

Am höchsten liegen die Kosten natürlich für besondere Wünsche wie die Diamantbestattung.

 

Was sind die Kosten einer anonymen Beerdigung?

Eine anonyme Beerdigung ist die günstigste Variante, da hierbei die Kosten für Grabstein, Grabpflege und individuelle Trauerfeier entfallen.

 

Kann man Bestattungskosten von der Steuer absetzen? 

Bestattungskosten können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu zählen z. B. Kosten für den Sarg, die Urne, die Trauerfeier und Grabpflege. Wichtig ist, dass die Kosten nicht vom Sozialamt übernommen wurden und Belege vorliegen.

 

Wie muss man in der Steuererklärung Bestattungskosten angeben?

Die Kosten werden in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ der Steuererklärung eingetragen. Es empfiehlt sich, alle Rechnungen und Quittungen aufzubewahren, um die Kosten nachweisen zu können.

 

Werden Bestattungskosten vom Sozialamt übernommen? 

Wenn die Angehörigen die Kosten nicht tragen können (aber nur dann), kann das Sozialamt die Bestattungskosten übernehmen. Voraussetzung ist ein beim zuständigen Sozialamt. Die Übernahme erfolgt in der Regel nur für eine einfache Bestattung (z. B. anonyme Beisetzung).

 

Wie stelle ich einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten?

Der Antrag wird beim Sozialamt am Wohnort des/der Verstorbenen gestellt. Benötigte Dokumente sind in der Regel: 

  • Sterbeurkunde 
  • Nachweis über die Kosten (z. B. den Kostenvoranschlag oder die Rechnung, die Sie von uns bekommen)
  • Einkommensnachweise der antragstellenden Person
  • Nachweis über das Vermögen des/der Verstorbenen 
  • Nachweis über die Verwandtschaftsverhältnisse
  • Bestätigung, dass keine anderen Angehörigen die Kosten tragen können 

Für den Antrag selbst bekommen Sie ein Formular vom Sozialamt, dass Sie zusammen mit den geforderten Unterlagen einreichen. 

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Hilfe zur Finanzierung:
Adelta Online-Ratenrechner

Damit Finanzen nicht zur Sorge werden

Um Ihnen die Finanzierung der Beerdigung zu ermög­lichen, arbeiten wir als Bestattungsinstitut für Sie mit der ADELTA FINANZ AG zusammen. So können wir Ihnen grund­sätzlich Raten­zahlungen von 3 bis 36 Monaten anbieten:

Mit dem Online-Raten­rechner können Sie die Bestattungs­kosten auf die voraus­sichtlichen, monat­lichen Raten um­rechnen und auf Wunsch auch gleich einen Raten­zahlungs­antrag stellen.