Vorsorge

Die richtige Vorsorge treffen und Verantwortung übernehmen

Sicherheit ist ein Urinstinkt eines jeden Menschen. Mit den unterschiedlichsten Versicherungen wie beispielsweise gegen Brand- und Wasserschäden, aber auch gegen Diebstahl, sichern wir uns gegen die vielfältigsten Bedrohungen ab – warum nicht erst recht gegen den eigenen Tod? Der Eigenverantwortung kommt hierbei ein hoher Stellenwert zu. Wir übernehmen sie allerdings gerne, um unseren Angehörigen im Fall der Fälle keine finanziellen Schwierigkeiten zu bescheren.

Persönliche Vorsorge

Mit der persönlichen Vorsorge treffen Sie eine verantwortungsvolle Entscheidung für die Zukunft. Sie entlasten Ihre Angehörigen und nehmen ihnen dadurch mögliche schwere Lasten ab. Unterschieden werden muss hierbei zwischen der eigenen, der Betreuung im Krankheits- oder Pflegefall sowie zwischen der Vorsorge für die Zeit nach dem Tod.

Bestattungsvorsorge

Ein Bestattungsvorsorgevertrag regelt alle Einzelheiten für die eigene dereinstige Bestattung. Sie entscheiden, ob Sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen und wo die Beisetzung erfolgen soll. Auch in welcher Form die Abschiedsfeier stattfinden soll und welcher geistliche oder weltliche Redner die Feier gestalten soll, liegt in Ihrer Hand. Auch vermeintliche Details wie Kleidung, Blumenschmuck und welche Musik gespielt werden soll, wird hier geregelt. Ebenso ist die Entscheidung über eine Zeitungsannonce und der zuständige Ansprechpartner hier enthalten.

Außerdem können Sie schon vorab die Finanzierung der eigenen Beerdigung absichern. Bei der Deutschen Bestattungs­vorsorge Treuhand AG kann man auf einem zweckgebundenen Konto Anlagen tätigen. Wir finden gerne gemeinsam mit Ihnen die zu Ihnen passende finanzielle Absicherung in einem persönlichen Gespräch.

Patientenverfügung

Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall, in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit – beispielsweise aufgrund von Bewusstlosigkeit – vorliegt, können mithilfe einer Patientenverfügung geregelt werden. Wichtig ist es vor allem, dass letztere durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt wird, damit diese dem Arzt in der konkreten Situation die Entscheidung genau vorgibt. Sie ermächtigt den Bevollmächtigten den dargelegten Willen gegenüber dem medizinischen Personal durchzusetzen. In dieser Broschüre des Bundesjustizministeriums erhalten Sie weitere Information zum Thema Patientenverfügung.